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Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das das Heilpraktikerrecht einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung umfassend aufarbeiten und insbesondere klären soll.Dieses Gutachten liegt seit April 2021 vor. Der Berufsverband Freie Heilpraktiker e.V. hat den auf Heilpraktikerrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. René Sasse damit beauftragt, das Rechtsgutachten des Bundesgesundheitsministeriums zu analysieren und zu […] weiterlesen
Im Fokus der Farbtherapie steht der Umstand, dass jede Farbe eine eigene Wellenlänge und damit auch eine spezielle Energie besitzt.
Schon die Ärzte des alten Ägyptens oder der chinesischen Medizin setzten auf die heilenden Kräfte der Farben.
Die speziellen Farbenergien werden gezielt zur Behandlung bestimmter Krankheiten verwendet.
Die Farbtherapien setzen auf verschiedenste Methoden. Es seien genannt: Beleuchtung von Lebensmitteln – Bäder werden mit verschiedenen Farben beleuchtet – Betrachten von Farbtafeln – Farbakupunktur – Farbvisualisierung – Farbbestrahlung.
Mit bestimmter Hintergrundmusik, mit Düften u. a. kann die Wirkung einer Farbtherapie verstärkt werden.
Grundlegend für die Arbeit mit Farben waren die Forschungen des Arztes Edwin D. Babbit am Ausgang des 19. Jhds.
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Die Amalgam/Schwermetall-Ausleitung versucht, im menschlichen Körper angereicherte Schwermetalle bzw. Quecksilber mit pflanzlichen Heilmitteln auszuleiten. Bärlauch, Chlorella-Algen und Koriander haben sich dabei besonders bewährt.
Die Notwendigkeit einer solchen Ausleitung sei kurz dargestellt. In Deutschland werden jährlich um die 40 Millionen Amalgamfüllungen in die Zähne der Bevölkerung abgelegt. Amalgam besteht aber zur Hälfte aus reinem flüssigem Quecksilber. Dieses beginnt bei Temperaturen ab 20 Grad zu verdampfen.
6 Amalgamfüllungen bedeuten eine Menge von 1,5 bis 2 Gramm reinen Quecksilbers im Körper. Ein Gramm Quecksilber als Injektion wäre für den Menschen schon tödlich.
Amalgam war in den USA schon in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts wegen seiner gesundheitlichen Gefahren einmal verboten. Auf Druck der Industrie wurde dieses Verbot eineinhalb Jahrzehnte später wieder aufgehoben.
Seit 1987 wird die Verwendung von Amalgam durch das Bundesgesundheitsamt eingeschränkt. Zu einem Verbot konnte man sich bis heute nicht durchringen.
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Die Lymphdrainage versucht, die Lymphgefäße mit verschiedenen Massagetechniken (Kreisbewegungen, Griffe mit Daumen und Fingern, Drehgriffe, Schröpfgriffe etc.) anzuregen, überschüssige Gewebsflüssigkeit abzutransportieren.
Emil Vodder, dänischer Physiotherapeut, hat die Methode 1936 erstmalig angewendet. Seit dieser Zeit hat die Lymphdrainage ihren Siegeszug angetreten und wird heute auch von Krankenkassen bezahlt.
Besonders bei Ödemen wird die Lymphdrainage angewandt.