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Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das das Heilpraktikerrecht einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung umfassend aufarbeiten und insbesondere klären soll.Dieses Gutachten liegt seit April 2021 vor. Der Berufsverband Freie Heilpraktiker e.V. hat den auf Heilpraktikerrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. René Sasse damit beauftragt, das Rechtsgutachten des Bundesgesundheitsministeriums zu analysieren und zu […] weiterlesen
Im Mittelpunkt der Reinkarnationstherapie steht das Leben der Seele vor ihrer Wiedergeburt im jetzigen Körper der Klientin, des Klienten.
Es kann möglich sein, dass Probleme, welche im jetzigen Leben bewältigt werden sollen, ihre Ursache im früheren Leben der Seele hatten. Wenn durch Hypnose, Meditation, Visualisierungen etc. Kontakt zu diesen Problemen des früheren Lebens der Seele aufgenommen wird, ist es möglich, diese in das heutige Bewusstsein der Seele zu integrieren. Die Probleme können erkannt und damit erstmalig bewältigt werden.
Voraussetzung für eine gelingende Reinkarnationstherapie ist das stabile Vertrauensverhältnis zwischen TherapeutIn und KlientIn.
Beratung kann in vielen unterschiedlichen Situationen und Lebenslagen nützlich sein. Sie kann bei anstehenden Entscheidungen präventiv wirken oder auch einen Weg aus schwierigen (gesundheitlichen) Situationen aufzeigen.
Bei dieser Heilmethode steht die Berührung im Zentrum des Heilverfahrens. Die Aufmerksamkeit des Therapeuten, der Therapeutin richtet sich auf Energieblockaden physischer und psychischer Art.
Durch Berührung werden diese gelöst. Die dabei entstehenden Entspannungsgeräusche (hauptsächlich im Bauchraum) werden mit einem Stethoskop verdeutlicht und stehen dann im Focus der Aufmerksamkeit von Klientin/Klient und Therapeut/Therapeutin.