Berufshaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung für Heilpraktiker

Ganzheitliche Therapeuten

Ganzheitliche Therapeuten begreifen den Menschen in seinem Kontext von Körper, Geist und Seele immer als Ganzes. Einbezogen werden alle auf diese Ebenen wirkenden Einflüsse und nur im Erfassen dieser Ganzheit können Ursache von Beschwerden und Krankheiten erkannt und therapeutisch behandelt werden.

Den „ganzheitlichen Therapeuten“ als Ausbildungsberuf gibt es nicht und auch der Begriff Therapeut ist kein geschützter Begriff. Oftmals wird er im Rahmen einer speziellen Ausbildung ohne staatliche Anerkennung im Gesundheits- Wellness- oder Lebensberatungsbereich sowie in der Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge verwendet.

Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie erwerben eine staatliche Heilerlaubnis durch Überprüfung vom Gesundheitsamt.

Auch der Begriff Psychologe ist nicht geschützt. Psychologische Psychotherapeuten sind in der Regel klinische Psychologen mit Zusatzausbildung. Diplom-Psychologen können ein abgeschlossenes Psychologiestudium vorweisen und erhalten entweder auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes oder durch Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ihre Heilerlaubnis.

Anthroposophisch Mediziner orientieren sich an der ganzheitlichen Betrachtung des Menschen nach der Lehre von Rudolf Steiner.

Diese Definition von ganzheitlichen Therapeuten ist eine allgemeine Information zu diesem Thema und stellt keine Rechtsberatung im Sinne einschlägiger Gesetze dar. Anregungen und Definitionsergänzungen zum Thema ganzheitliche Therapeuten sind uns willkommen