Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das das Heilpraktikerrecht einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung umfassend aufarbeiten und insbesondere klären soll.
Dieses Gutachten liegt seit April 2021 vor.
Der Berufsverband Freie Heilpraktiker e.V. hat den auf Heilpraktikerrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. René Sasse damit beauftragt, das Rechtsgutachten des Bundesgesundheitsministeriums zu analysieren und zu bewerten. Weitere Informationen und Downloadlinks finden sich auf der Website des Freien Heilpraktiker e.V.:
https://freieheilpraktiker.com/aktuelles/heilpraktikerrecht-2021/313-werden-die-heilpraktiker-innen-abgeschafft
Zusammenfassend kann jetzt schon gesagt werden:
„Es wird keine Abschaffung unseres Berufes geben können“
Es liegt auch ein vom Berufsverband Freie Heilpraktiker e.V. in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vor: https://freieheilpraktiker.com/aktuelles/aktuelle-berufspolitik/333-ein-eigenes-rechtsgutachten-zum-heilpraktikerrecht
Der Berufsverband lädt am Dienstag, 22.06.2021 zum 2. Teil der FH-Kompetenzkonferenz Online mit Dr. René Sasse ein:
„Das BMG-Gutachten“ 2. Teil Rechtliche und politische Schlussfolgerungen.
An der Online-Konferenz können alle Interessierten teilnehmen die sich über die Website des Verbandes hierfür angemeldet haben: https://freieheilpraktiker.com
Der Beitrag wurde am Dienstag, den 15. Juni 2021 um 07:47 Uhr veröffentlicht.
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