Berufshaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung für Heilpraktiker

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Tote nach alternativer Krebstherapie: Gibt es Lücken in der berufsrechtlichen Regelung der Heilpraktiker?

Im Rahmen einer alternativen Krebstherapie kam es in einer Heilpraktiker-Praxis am Niederrhein zu mehreren Todesfällen. Dies löste eine unselige Debatte unter anderem zum Berufsrecht der Heilpraktiker aus.
Einer der größten Heilpraktikerverbände Deutschlands, der Freie Heilpraktiker E.V Berufs und Fachverband, hat nun reagiert und zu den umfangreichen, teilweise verwirrenden, teilweise haltlosen Artikeln, welche auch die Arbeit von seriösen Heilpraktiker-Praxen ins falsche Licht stellen, Stellung bezogen:

So sieht der Verband das Problem nicht im Heilpraktiker-Recht, sondern in einem Heilpraktiker, der sich über wesentliche Vorgaben des Heilpraktiker-Rechts hinweggesetzt hat und möglicherweise kriminell handelt oder gehandelt hat.
Für Interessierte hat der Freie Heilpraktiker E.V. auf seiner Website unter Presseinfo die Rubrik „Aktuell zum Berufsrecht“ eingerichtet. Dort findet sich auch ein vom Verband beauftragtes Gutachten zum Berufsrecht der Heilpraktiker.

Ausführliche Infos finden Sie ab folgenden Links:
http://www.freieheilpraktiker.com/Presseinfo
http://www.freieheilpraktiker.com/Presseinfo/Aktuell-zum-Heilpraktiker-Berufsrecht/_l3s

Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 31. August 2016 um 09:56 Uhr veröffentlicht.

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